Je nach Erfordernis (Bauanzeige, Baubewilligung, etc.) planliche Darstellung des Objektes in Grundriss, Schnitt, Ansicht und Lageplan,
ergänzt durch Berechnungen und Beschreibungen. Wird der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorgelegt.
Pläne im Maßstab 1:100, Lageplan 1:500.